Rahmenbedingungen

Die Beratungsangebote des DKSB basieren auf einem einheitlichen Verständnis von Gewalt. Gesellschaftlich strukturelle, soziale und persönliche Bedingungen können zur Entwicklung gewaltförmiger Beziehungen beitragen. Familiale Gewalt wird gesehen als Ausdruck und Folge psychosozialer Überforderung und komplexer Beziehungsstörungen zwischen Geschlechtern und Generationen. Sie kann sich äußern als Vernachlässigung, körperliche und/oder seelische Misshandlung und sexueller Missbrauch von Mädchen und Jungen.

Kinder und Jugendliche sind in ihrer Entwicklung von ihrem sozialen Umfeld abhängig und ihm oft ausgeliefert. Gewalt beeinträchtigt sie in extremer, manchmal lebensbedrohlicher Form, schränkt ihre Entwicklungsfähigkeit ein und kann dauerhafte Folgen haben.

Die Beratungsziele und Beratungsaufgaben sind abhängig von dem jeweiligen Auftrag:
die Ratsuchenden können sowohl Erziehungsverantwortliche als auch Kinder und Jugendliche oder andere Personen sein.

In der Beratungsarbeit finden die datenschutzrechtlichen Bestimmungen selbstverständlich volle Anwendung. Alle für den OV Duisburg Tätigen, die mit Kindern arbeiten, müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.

Die rechtlichen Grundlagen für die Arbeit der Beratungsstellen bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche im DKSB ergeben sich aus der UN-Kinderrechtskonvention, dem BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und aus dem KJHG (Kinder- und Jugendhilfegesetz ).

Grundsätzlich ist das KJHG handlungsleitend. Einzelleistungen werden auf der Basis weiterer KJHG – Ausführungen erbracht, und zwar sowohl im Bereich Förderung der Erziehung in der Familie als auch im Bereich Hilfe zur Erziehung.

Die finanzielle Basis für unsere Arbeit wird zu unterschiedlichen Anteilen geschaffen durch

  • die Beiträge unserer Mitglieder
  • private und institutionelle Spenden von Bürgern und Unternehmen
  • Bußgelder und Geldstrafen, die uns von Behörden und Gerichten zugewiesen werden
  • auf Antrag evtl. Refinanzierungsbeiträge des Landesjugendamtes
  • auf Antrag evtl. gewährte Gelder von Stiftungen